
Es ist schnell passiert – dein Kind macht mit dem Fussball die Fensterscheibe im Nachbarhaus kaputt oder Du selbst verschüttest während eines romantischen Abends Rotwein auf den weissen, hochwertigen Teppich im Luxus-Hotelzimmer, das Du für deinen Kurzurlaub mit der Partnerin oder dem Partner gebucht hast. Es wird keinesfalls Absicht unterstellt, durch diese Vorfälle entstehen aber Kosten, die gedeckt werden müssen. Als „Täter“ oder dessen Erziehungsberechtigter bist Du also dran.
Leider kann das schnell sehr teuer werden, denn es geht nicht nur um die zerstörten oder verschmutzten Gegenstände – wenn jemand durch die zerbrochene Scheibe verletzt wird, bist Du für Personenschäden verantwortlich und musst Du ggf. für die Heilungskosten und eventuellen Lohnausfall aufkommen. Dazu wird meistens erwartet, dass Du sofort handelst. Wenn Du vor einem solchen Vorfall eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, kannst Du dich zumindest ein bisschen entspannen – Du bleibst auf den Kosten nicht sitzen.
Bei Privathaftpflicht belaufen sich die Versicherungssummen auf mehrere Millionen Franken – dies ist notwendig, weil die Kosten im Falle der Personenschäden schnell die Millionenhöhe erreichen können. Dadurch ist der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung heutzutage zwingend zu empfehlen – auch, wenn der Gesetzgeber noch keine Versicherungspflicht dieser Art vorgesehen hat.
Auch die Vorfälle, die während der Auslandsreise passieren, werden von der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt – der Schutz ist weltweit gültig.
Prinzipiell wird die gesetzliche Haftpflicht gedeckt, die sich aus den Alltagsrisiken bei Privatpersonen ergibt. Dies bedeutet, die Versicherung übernimmt die Kosten bei unbeabsichtigter Verletzung von anderen Menschen und Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von deinen Sachen. Dabei werden alle Personen versichert, die mit Dir im gleichen Haushalt leben – unabhängig vom Alter und Grad der Verwandtschaft. Hast Du Haustiere? Die damit verbundenen Risiken sind auch versichert.
Eine falsche Bewegung passiert deinerseits und es kann für jemanden schmerzhaft und für Dich teuer werden – die Heilung, der mit der Verletzung verbundene Lohnausfall und die Genugtuung können zusammen einen Millionenbetrag ausmachen. Die Ereignisse kann man nicht rückgängig machen, die Privathaftpflichtversicherung sorgt aber zumindest dafür, dass die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind, um die entstandenen Schäden zu beheben.
Die bereits erwähnte zerbrochene Fensterscheibe beim Nachbarn ist ein klassisches Beispiel – die Privathaftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die durch versehentliches Handeln von Dir oder Personen aus deinem Haushalt entstehen.
Ein Sonderfall: Du leihst von einem Nachbarn eine Bohrmaschine und während der Arbeiten gibt sie den Geist auf – es lässt sich meistens nicht nachvollziehen, ob das tatsächlich deine Schuld war oder nicht, Fakt ist, dass die Bohrmaschine ein ziemlich teures Modell war und Du mit dem Nachbarn keinen Ärger willst. Bevor Du selber eine neue Maschine kaufst, greift die Privathaftpflichtversicherung ein und kommt für die Kosten auf.
Jeder hat im Leben mehrere Rollen, bei deren Erfüllung es manchmal zu unangenehmen Situationen kommen kann. Sollte es dabei für Dich teuer werden, sorgt die private Haftpflichtversicherung in folgenden Situationen für etwas Entspannung:
Dies wurde bereits am Beispiel der zerbrochenen Fensterscheibe deutlich gemacht – es betrifft aber nicht nur die minderjährigen Kinder. Solange deine Kinder im gleichen Haushalt wohnen, sind sie mitversichert. Und dabei ist es nicht relevant, ob Du selber das Kind beaufsichtigst – sollten die Grosseltern diese Aufgabe kurz übernehmen und etwas passiert, ist der Versicherungsschutz weiterhin gültig.
Ein kleiner Tipp für zusammenziehende Paare: sobald Du in einen Haushalt zusammenziehst, brauchst Du nur eine Versicherungspolice. Eine Police kann erweitert werden und die andere kannst Du kündigen.
Egal, ob Du in einer Mietwohnung wohnst oder ein Hotelzimmer für deine Ferien gebucht hast – solltest Du z.B. das Lavabo im Bad beschädigen oder das Holzparkett im Zimmer verkratzen, musst Du die Reparatur oder den Ersatz bezahlen. Wenn Du versichert bist, übernimmt die Haftpflichtversicherung diesen Teil.
Es hat morgens unerwartet geschneit und kurz nach 7 Uhr rutscht ein Fussgänger auf dem Trottoir vor deiner Parzelle aus, bevor Du den Schnee und das Eis geräumt hast – sollte sich der Fussgänger dabei verletzt haben, haftest Du als Eigentümer der Parzelle, vor der der Unfall passiert ist. Solche Leistungen sind in der Grunddeckung ebenfalls enthalten.
Die Tapete in deiner Mietwohnung gefällt deiner Katze so gut, dass sie sich entschliesst, sie als Kratzbaum zu nützen, obwohl sie schon einen von Ihnen bekommen hat – egal, welche Schäden deine Haustiere anrichten, bleibst Du mit der Privathaftpflichtversicherung nicht auf den Kosten sitzen.
Wenn Du Velo, E-Bike, (E-)Scooter oder Mofa fährst, gehört es leider zum Alltagsrisiko, dass Du dabei jemanden verletzen oder etwas beschädigen kannst. Da das aber ein Alltagsrisiko ist, gehört es zum Leistungsspektrum der privaten Haftpflichtversicherung.
Solange der Jahresumsatz Ihrer Geschäftstätigkeit sich in Grenzen hält, reicht die private Haftpflichtversicherung aus, um die Schäden abzudecken, die sich aus Ihrer Arbeit als Selbstständige oder Selbstständiger ergibt. Solltest Du mehrere hunderttausend Franken oder noch mehr verdienen, brauchst Du eine separate Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn Du in deiner Freizeit in einer Wohltätigkeitsorganisation oder in einem Sportverein aktiv bist, geniesst Du den Versicherungsschutz im Rahmen der Grunddeckung.
Die Grunddeckung bietet bereits einen umfassenden Schutz, der jedoch durch weitere Leistungen erweitert werden kann.
Einmal leihst Du von einem Bekannten ein Auto und unglücklicherweise verkratzt Du es beim Parkieren. Wenn der Bekannte keine Vollkaskoversicherung hat, springt die zusätzliche Fremdlenkerversicherung ein. Doch auch wenn eine vorhanden ist, muss der Bekannte wegen deines Handelns nicht auf die Boni für das schadensfreie Fahren verzichten – stattdessen übernimmt Ihre Versicherung die Kosten.
Unvorsichtiger Umgang mit Feuer zählt als Grobfahrlässigkeit – wenn Du also während eines romantischen Abends gezündete Kerze einen Brand in deiner Wohnung verursachst, bist Du an der sicheren Seite, wenn Du einen zusätzlichen Versicherungsschutz hast. Ähnlich sieht die Lage aus, wenn Du einen Unfall verursacht hast, weil Du beim Velofahren die Vorfahrt nicht beachtet hast.
Weitere Arten von Zusatzleistungen betreffen u.a. die Pferdemiete oder die Haftpflichtrisiken aus der Jagd.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt sehr viele Arten von Schäden ab, doch sind einige vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem alle Folgen des vorsätzlichen Handelns – wer also etwas mit Absicht zerstört oder beschädigt, verantwortet dafür mit eigenen Mitteln. Ein weiterer Punkt sind Schäden, die Du deinem Eigentum zufügst oder die Schäden von mitversicherten Personen – egal, ob es sich um Familienmitglieder oder andere Personen handelt, die im Vertrag mitversichert sind. Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdienste sind auch kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

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