
Wer nach der Pensionierung weiterhin ruhig leben will, sollte sich bereits in der Zeit der Berufstätigkeit darüber Gedanken machen. In der Schweiz besteht das Vorsorgesystem aus drei Säulen.
Die Solidarität ist die Grundlage der ersten Säule des Rentensystems in der Schweiz. Die Renten, die aktuell ausbezahlt werden, werden von der Generation bezahlt, die gerade erwerbstätig ist – und die aktuell erwerbstätige Generation vertraut darauf, dass die nächste Generation in einigen Jahren genau das Gleiche tun wird. Diese Art von Solidarität nennt man Generationenvertrag. Das ist aber noch nicht alles. Die Unterstützung findet noch auf einer anderen Ebene statt – zwischen denjenigen, die relativ viel verdienen und den ärmeren Menschen. Die reichen Schweizer zahlen deutlich mehr ein als sie nach dem Rentenbeginn aus dem „Topf“ holen werden – die wirtschaftlich schwächeren Menschen können damit rechnen, dass sie mehr bekommen als sie eingezahlt haben.
Es gibt noch eine weitere Ebene, auf der in der 1. Säule die Solidarität gefragt wird. Sie betrifft z.B. die Ehepartner untereinander sowie die Personen, die keine Kinder oder zu betreuenden Verwandten haben und diejenigen, die sich um jemanden kümmern müssen.
Die AHV dient grundsätzlich nur dazu, die Existenz nach dem Pensionsbeginn zu sichern. Daher sind von der 1. Säule keine allzu hohen Beträge zu erwarten. Eine alleinstehende Person erhält maximal 2 390 CHF monatlich, ein Ehepaar nicht mehr als 3 585 CHF – dies sind jedoch die Höchstbeträge, mit dem nur manche rechnen können. Die Leistungen sind begrenzt, die Höhe der Beiträge aber nicht – sie werden als ein Anteil des gesamten Einkommens entrichtet und sind von ihrer Höhe abhängig. Eine Untergrenze gibt es auch – sie beträgt 1 195 Franken für Alleinstehende.
Eins soll dabei nicht vergessen werden – die AHV-Rente wird Dir nicht einfach automatisch ausbezahlt, wenn Du das Rentenalter erreicht hast. Sie muss mindestens zwei bis drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn bei der AHV-Ausgleichskasse beantragt werden. Bei der Ausgleichskasse kannst Du auch erfahren, wie hoch deine Rente nach den aktuellen Daten sein wird. Du kannst auch nachprüfen, ob eventuelle Beitragslücken vorhanden sind. Das kannst Du mit der Ausgleichskasse abklären.
Die Leistungen aus der AHV sollen die Existenz absichern – viele von uns möchten aber etwas mehr vom Leben im Ruhestand. Deswegen beschränken sich die Vorsorgeleistungen in der Schweiz nicht nur auf die erste staatliche Säule. Die Leistungen der zweiten Säule wurden im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 01.01.1985 definiert.
Das Ziel ist, auch nach dem Ende des Berufslebens einen angemessenen Lebensstandard zu behalten – deswegen wird es angestrebt, dass die Leistungen der zweiten Säule zusammen mit der AHV-Rente etwa 60 Prozent des letzten Lohnes abdecken.
Die Leistungen der zweiten Säule erhält, wer bereits in der AHV (1. Säule) versichert ist. Ausserdem muss der Versicherte mindestens 17 Jahre alt sein und sich noch im gesetzlichen Rentenalter befinden. Die Versicherung im Todesfall bzw. bei Invalidität beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Die Versicherung für Altersleistungen beginnt dafür am 1. Januar nach dem 24. Geburtstag.
Eine weitere Bedingung ist die Höhe des Jahreslohns – dieser soll mehr als 22 050 CHF betragen (Stand 2023).
In der beruflichen Vorsorge gelten die Solidaritätsprinzipien nicht mehr – alles, was Du dort eingespart hast, zählt für deine zukünftigen Auszahlungen. In deinem Berufsleben sammelst Du Altersguthaben, das nach dem Renteneintritt ausbezahlt wird. Du kannst wählen, ob Du das Geld als lebenslange Rente oder als eine Einmalzahlung haben möchtest. Auch eine Kombilösung ist möglich, d.h. Du erhältst einen Teil des Guthabens einmal ausbezahlt und den Rest als Rente. Im Falle der lebenslangen Rente legt das Umwandlungsgesetz fest, dass der monatliche zu zahlende Betrag 6,8 % des angesparten Guthabens beträgt. Du sollst deinen Entscheid der Pensionskasse rechtzeitig mitteilen – im Zweifelsfall erfragst Du die Fristen bei deiner Kasse. Überleg dir dabei gut, wie Du dein Geld am liebsten haben möchtest – deine Entscheidung kann danach nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Die frühzeitige Auszahlung deines Rentenguthabens ist durchaus möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Es muss einer der folgenden Sachverhalte auftreten:
- Du wirst selbstständig,
- Du entscheidest dich dafür, früher in die Rente zu gehen,
- Du erwirbst ein Wohneigentum, das Du selber nutzt,
- Du wanderst in einen Staat aus, der nicht zu EU/EFTA gehört; bei der Auswanderung in einen EU-/EFTA-Staat erhältst Du nur die überobligatorische Pensionskassenleistungen)
Die Leistungen der ersten zwei Säulen mögen zwar ein relativ bequemes Leben sicherstellen, viele Schweizer möchten aber vom Leben in der Pension noch etwas mehr. Um dies zu ermöglichen, wurde die freiwillige, private Vorsorge in der 3. Säule vorgesehen. Sie ist zwar absolut freiwillig, wird aber vom Staat steuerlich gefördert. So kann nicht nur die versicherte Person, sondern auch die Angehörigen, die Partner sowie die Geschäftspartner abgesichert werden.
Es gibt zwei Arten der freiwilligen Rentenversicherung: die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) und ungebundene Selbstvorsorge (Säule 3b). Worin unterscheiden sie sich?
Das Vorsorgekonto im Rahmen der Säule 3a kann jeder eröffnen, der mindestens 18 Jahre alt ist und ein AHV-pflichtiges Einkommen bezieht. Wenn Du das Geld bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag einsparst, profitierst Du jedes Jahr von Steuervorteilen. Das dort angesparte Geld hat noch einen wesentlichen Vorteil: es kann für die Finanzierung deines Eigenheims oder für die Amortisierung des Hypothekendarlehens verwendet werden.
In der Säule 3b gibt es weniger Restriktionen als in der Säule 3a – es gibt z.B. keinen jährlichen Maximalbetrag, das AHV-pflichtige Einkommen ist auch keine Voraussetzung. Jede in der Schweiz lebende Person kann in die Säule 3b einzahlen. Sowohl der Zeitpunkt der Auszahlung als auch die begünstigte Person kann dabei frei gewählt werden.
Die Höhe der Beiträge, die Du in die 3. Säule einzahlst, kann je nach Lebenssituation variieren. Es gibt Versicherungsprodukte, bei denen eine monatliche Zahlung ab ca. 100 CHF pro Monat möglich ist. In der Säule 3a gibt es jedoch Höchstbeträge, die respektiert werden sollen.
Als Arbeitnehmer darfst Du jährlich maximal 7 056 CHF einsparen – monatlich sind das 588 Franken. Die Selbstständigen ohne Pensionskasse dürfen etwas mehr einzahlen – 35 280 CHF jährlich bzw. 2 940 CHF monatlich.
In der Säule 3b sind keine Höchstbeträge vorgesehen. Hier können auch Leistungen für Kinder gebucht werden, bei denen monatliche Zahlungen ab 50 CHF möglich sind. Auch flexible Mehrzahlungen ab 500 CHF können getätigt werden. Solche Angebote können bis zum Alter von 25 Jahren in Anspruch genommen werden – die Mindestlaufzeit beträgt jedoch 10 Jahre.
Dies ist die richtige Versicherungsart, um für die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen zu sorgen. Der garantierte Betrag wird an die Angehörigen oder Geschäftspartner schnell ausbezahlt.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist da, um deine finanzielle Unabhängigkeit zu sichern, wenn Du aus irgendeinem Grund deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. In solchem Fall erhältst Du eine Rente mit der vereinbarten Höhe.
Im Rahmen eines Garantieplans wird eine Mindestleistung zugesichert. Wenn Du jedoch mit deiner Anlage etwas Glück hast, kannst Du mit zusätzlichen Renditen rechnen.
Im Gegensatz zum Garantieplan weisst Du beim Vorsorgeplan ganz genau, wie viel Geld Du ausbezahlt bekommen wirst – nicht mehr und nicht weniger als den vereinbarten Betrag.
In dieser Art der Lebensversicherung sind die zukünftigen Zahlungen völlig von der Marktentwicklung abhängig – es gibt keinen garantierten Betrag. Das Risiko ist zwar relativ hoch, Du kannst aber auch überdurchschnittliche Renditen erzielen.
Es handelt sich um die Aufstockung der Rente aus der 1. und der 2. Säule.Sie sparen in der Ansparphase und danach erhältst Du eine lebenslange Rente, zusätzlich zur AHV und der Rente aus der Pensionskasse.
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