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Unfallversicherung

Unfallversicherung für Unternehmen in der Schweiz

Obligatorischer Versicherungsschutz für Mitarbeitende jeder Firma

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer gegen die finanziellen Folgen der Berufskrankheiten und Unfälle zu schützen – egal, ob die Unfälle berufsbezogen oder nicht berufsbezogen sind. Die Grunddeckung der Unfallversicherung für Ihre Angestellten deckt die Kosten ab, die im Gesetz festgelegt sind.

Wenn Sie jedoch als Arbeitgeber für die potenziellen Mitarbeitenden attraktiver sein möchten, lohnt es sich, eine etwas umfassendere Betriebsunfallversicherung abzuschliessen.

Was gehört zur Grunddeckung?

Die Grunddeckung umfasst die obligatorischen Leistungen, die durch das Gesetz geregelt werden. Dies sind:

  • Kosten von medizinischen Behandlungen, Spitalaufenthalten, Arzneien und Therapien,
  • Taggelder für den Lohnausfall
  • Falls zutreffend die Invaliden, Hinterlassenen- und/oder Witwenrente
  • Finanzielle Entschädigungen, falls nach dem Unfall alltägliche Dinge nicht mehr verrichtet werden können

Welche Zusatzversicherungen können gebucht werden?

Für eine etwas höhere Versicherungsprämie können weitere Leistungen gebucht werden. Dies sind z.B.:

  • Kosten des Aufenthaltes in einer Privatabteilung in einem Spital
  • Entschädigung im Fall einer Invalidität oder eines Todes infolge des Unfalls
  • Höhere Taggelder als im Gesetz vorgegeben bzw. zusätzliche Renten
  • Besondere Deckung für Unfalle, die grobfahrlässig verursacht wurden

Wie wird das Taggeld berechnet?

Der Jahreslohn wird durch 365 Tage geteilt – so wird das entgangene Tageseinkommen bestimmt. Das Taggeld sind 80 Prozent dieses Betrages und es wird ab dem 3. Tag nach dem Unfall ausgezahlt. In den Jahreslohn werden die Zusatzleistungen wie der 13. Monatslohn und die Familienzulagen eingerechnet.

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