
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer gegen die finanziellen Folgen der Berufskrankheiten und Unfälle zu schützen – egal, ob die Unfälle berufsbezogen oder nicht berufsbezogen sind. Die Grunddeckung der Unfallversicherung für Ihre Angestellten deckt die Kosten ab, die im Gesetz festgelegt sind.
Wenn Sie jedoch als Arbeitgeber für die potenziellen Mitarbeitenden attraktiver sein möchten, lohnt es sich, eine etwas umfassendere Betriebsunfallversicherung abzuschliessen.
Die Grunddeckung umfasst die obligatorischen Leistungen, die durch das Gesetz geregelt werden. Dies sind:
Für eine etwas höhere Versicherungsprämie können weitere Leistungen gebucht werden. Dies sind z.B.:
Der Jahreslohn wird durch 365 Tage geteilt – so wird das entgangene Tageseinkommen bestimmt. Das Taggeld sind 80 Prozent dieses Betrages und es wird ab dem 3. Tag nach dem Unfall ausgezahlt. In den Jahreslohn werden die Zusatzleistungen wie der 13. Monatslohn und die Familienzulagen eingerechnet.
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