
Etwa 60 Krankenkassen gibt es mittlerweile in der Schweiz – der Abschluss der Grundversicherung ist zwar obligatorisch, die Wahl der Krankenkasse steht aber prinzipiell jedem frei zu. Jeder Anbieter muss in seinem Grundversicherungs-Portfolio die gleichen Leistungen haben – das wird im Bundesgesetz über die Krankenversicherung vorgeschrieben. Die Prämienhöhen unterscheiden sich jedoch je nach dem Versicherungsmodell und natürlich je nach Krankenkasse – durch eine entsprechende Auswahl kann man einiges an Prämien einsparen, z.B. durch eine Entscheidung für das telemedizinische Modell, in dem die erste Beratung meistens telefonisch oder per Mobile-App stattfindet.
Solange die Lage nicht wirklich ernst ist, halten sich die Kosten im Rahmen, wenn Sie nur die Grundversicherung haben. Sollten Sie jedoch medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen, reicht der Basis-Schutz nur selten aus – viele wichtige und teure Leistungen werden gar nicht oder nur zum Teil bezahlt, was dazu führen kann, dass Sie nach einem Notfall eine sich auf mehrere Tausend Franken belaufende Rechnung zahlen müssen. Dies kann man jedoch vermeiden
Durch den Abschluss der Grundversicherung vermeiden Sie Probleme mit dem Staat – dies bedeutet aber nicht, dass Sie gegen alle Vorfälle ganzheitlich abgesichert sind. Die meisten Schweizer schliessen deswegen zusätzliche Versicherungspakete ab, die die grössten Lücken in der Grundversicherung ergänzen sollen.
In welchen Bereichen sind die Lücken besonders gross und gefährlich?
NottransporteDie Grundversicherung zahlt die Hälfte der Kosten, maximal 500 Franken im Jahr für einen Nottransport – völlig unabhängig davon, ob eine Ambulanz oder ein Helikopter Sie abgeholt hat. Im letzteren Fall können die tatsächlichen Nottransportkosten sogar das Hundertfache davon betragen, was die Grundversicherung zahlt – den Rest bekommen Sie in Rechnung gestellt.
Repatriierung in die SchweizDie obligatorische Grundversicherung deckt prinzipiell nur die Leistungen ab, die in der Schweiz erbracht werden. Wenn Sie also während eines Urlaubs im Ausland krank werden oder sich verletzen, geniessen Sie keinen Schutz mehr. Und wenn es ein wirklicher Notfall ist und Sie in die Schweiz geflogen werden müssen, kann das einen sechsstelligen Betrag kosten.
Zusätzliche MedikamenteIm Rahmen der Grundversicherung erhalten Sie kostenfrei nur die Medikamente, die sich in einer Liste befinden. Der Inhalt dieser Liste ändert sich regelmässig, so dass immer ein Risiko besteht, dass Ihre Therapie mit Arzneimitteln durchgeführt werden muss, die die Grundversicherung nicht bezahlt. Die jährlichen Kosten können sehr schnell mehrere Tausend Franken erreichen, wenn keine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.
In Notfallsituationen können Sie durch den Abschluss eines entsprechenden Zusatzversicherungspakets hohe Rechnungen an die Kasse weitergeben und deren Bezahlung vermeiden. Es gibt aber auch Alltagsbereiche, in denen die Zusatzversicherungen wirkliche finanzielle Vorteile bringen. Unter ein paar Beispiele
NotfallbehandlungenDie Behandlungen im Spital werden zum doppelten Tarif der Schweizer Behandlung gedeckt – dies mag gut klingen. Eins müssen Sie aber beachten – in einem Notfall werden Sie an ein Spital gebracht, das Ihnen die beste und schnellste Versorgung bietet, also oft an ein privates Spital oder in eine Privatabteilung. Sollte das der Fall sein, ist auch der doppelte Satz nicht ausreichend, um den wesentlichen Teil der Kosten zu decken.
VorsorgemassnahmenDie Grundversicherung zahlt, wenn Sie krank sind – wenn Sie aber präventiv handeln wollen, müssen Sie alles selbst bezahlen, es sei denn, Sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung. Solche Präventionsmassnahmen können Sportkurse, Impfungen und Schulungen sein, die Ihr Wissen über den gesunden Lebensstil erweitern. Das jährliche Ersparnis kann von 500 bis 1000 CHF betragen.
ZahnbehandlungenDie regulären Zahnbehandlungen sind kein Teil der Grundversicherung – sie kommt nur dann für die Kosten auf, wenn Ihre Probleme mit den Zähnen auf einen Unfall oder eine Krankheit zurückzuführen sind. Und auch diese Kosten werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gedeckt. Die Zusatzversicherung kann von 50 bis 75 % der Kosten übernehmen, die mit den Zahnbehandlungen und dem Zahnersatz verbunden sind.
Brillen und KontaktlinsenDie Grundversicherung bezahlt nur die Untersuchungen beim Augenarzt. Sollten Sie eine Brille oder Kontaktlinsen brauchen, müssen sie in der Regel selbst bezahlt werden – nur bei bestimmten Krankheiten kommt die Grundversicherung für die Kosten auf. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung können sie von 150 bis sogar 600 CHF jährlich sparen.
Alternative Methoden bei Nicht-ÄrztenSolange die behandelnde Person ein Arzt ist, gibt es Chancen, dass die Behandlung von der Grundversicherung abgedeckt wird. Wenn Sie aber einen Therapeuten finden, der zwar entsprechend ausgebildet ist, aber kein Arzt ist, zahlt nur die Zusatzversicherung, und zwar von 50 bis sogar 100 % der Behandlungskosten
Freie ArztwahlWenn Sie ein entsprechendes Modell der Grundversicherung ausgewählt haben, können Sie in Ihrem Wohnkanton den Arzt selbst wählen. Dies funktioniert jedoch nicht, wenn Sie sich ausserhalb Ihres Wohnkantons befinden – sollten Sie auch dann die Sicherheit haben wollen, dass Sie bei Arzt Ihrer Wahl landen, ist der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung der richtige Schritt.
Grundsätzlich können Sie die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen bei verschiedenen Krankenkassen abschliessen. Sollte das der Fall sein und sollten Sie einen Versicherungsfall haben, ist es empfehlenswert, die Rechnung zuerst an die Grundversicherung zu senden. Sollte sie abgelehnt oder nur teilweise gedeckt werden, können Sie mit der Weitergabe der Rechnung an die Zusatzversicherung fortfahren.
Wenn Sie die Grundversicherung zum 31. Dezember künden möchten, gilt die Kündigungsfrist am 30. November oder am letzten November-Arbeitstag. Wenn Sie per 30. Juni kündigen, muss die Kündigung bis zum 31. März bzw. bis zum letzten Arbeitstag im März bei der Versicherung eingetroffen sein. Das Kündigungsschreiben soll als eingeschriebener Brief gesendet werden. Die Kündigung zum 30. Juni ist nur für Versicherte mit einer Franchise von 300 CHF und nur für Standard-Modell möglich, sonst gilt nur die Frist zum 31. Dezember.
Die Zusatzversicherung kann zum 30. September gekündigt werden. Sie muss in schriftlicher Form erfolgen. Es ist empfehlenswert, die Zusatzversicherung nur dann zu künden, wenn eine neue Zusatzversicherung bereits abgeschlossen ist. Solange kein Vertrag unterschrieben wurde, kann die Krankenkasse die Aufnahme aus allen möglichen Gründen ablehnen – sei es Ihr Alter, sei es Ihre Gesundheitsdeklaration oder jeder andere Grund.
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