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Berufliche Vorsorge

Berufliche Vorsorge in der Schweiz

Die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems

Das Altersvorsorgesystem in der Schweiz besteht aus zwei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung (als AHV/IV bekannt) und der beruflichen Vorsorge. Zusammen sollen die beiden Säulen es jedem ermöglichen, den im Berufsleben erreichten Lebensstandard nach der Pensionierung oder im Falle der Invalidität beizubehalten. Auch im Todesfall ist der Lebensunterhalt der Angehörigen abgesichert. Es wird davon ausgegangen, dass die beiden Säulen etwa 60 Prozent des letzten Gehalts ergeben sollen.

Ist die berufliche Vorsorge obligatorisch?

Die 2. Säule ist nicht für alle Pflicht. Es müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Sie sind in der 1. Säule versichert (also AHVpflichtig)
  • Sie sind mindestens 17 Jahre alt und haben das gesetzliche Rentenalter nicht erreicht; die Versicherung für Altersleistungen gilt am dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag, für Invalidität und Tod bereits am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
  • Ihr Jahreslohn übersteigt 22 680 CHF (Stand: 2025)

Wie funktioniert die Pensionskasse, wer und wie oft zahlt und wie viel wird gezahlt?

Die Beiträge werden monatlich in die Pensionskasse gezahlt – sowohl von der Arbeitnehmer- als auch von der Arbeitgeberseite. Die eingezahlten Beiträge werden im Laufe der Zeit verzinst, woraus sich ein Altersguthaben ergibt, das zum Pensionsbeginn zur Verfügung steht.

Die Höhe der Beiträge hängt vom Lohn und vom Alter der versicherten Person ab. Die Beitragshöhe wird immer als ein prozentualer Anteil des Lohns betrachtet. Diese sehen altersabhängig wie folgt aus:

  • 25 bis 34 Jahre: 7 %
  • 35 bis 44 Jahre: 10 %
  • 45 bis 54 Jahre: 15 %
  • 55 bis 64/65 Jahre: 18 %
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