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Flottenversicherung

Fahrzeug-Flottenversicherung in der Schweiz – Schutz für die Dienst- und Firmenwagen

Alle Firmenfahrzeuge in einem Vertrag flexibel versichert

Im privaten Bereich weiß fast jeder, wie ein Auto zu versichern ist: obligatorische Haftpflichtversicherung, optionale Teil- und Vollkasko und ein Paket an zusätzlichen Versicherungen, die je nach Bedarf ausgewählt werden können. Im geschäftlichen Bereich werden oft mehrere Fahrzeuge benötigt, die zwar auch einzeln versichert werden können, es ist aber meistens nicht sinnvoll – die Anzahl der Fahrzeuge ändert sich regelmässig und sie werden von mehreren, sich abwechselnden Personen gelenkt. Eine Flottenversicherung ist hier eine deutlich sinnvollere Lösung, die nicht nur Zeit und administrativen Aufwand, sondern auch Geld sparen lässt – die Prämie in der Flottenversicherung ist in der Regel deutlich kostengünstiger als die Summe der Einzelversicherungsprämien.

Wenn Ihr Unternehmen mindestens fünf Fahrzeuge besitzt, können sie im Rahmen eines Flottenvertrages versichert werden. Der Vertrag wird automatisch angepasst, wenn Ihr Fuhrpark größer wird oder einige Fahrzeuge stillgelegt werden – Sie müssen sich darum nicht kümmern und können sich auf das Geschäft konzentrieren.

Flottenversicherung in der Schweiz – Bestandteile

Im Prinzip besteht die Flottenversicherung aus (fast) denselben Teilen wie eine private Autoversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch für alle sich im Strassenverkehr befindenden Fahrzeuge, die Firmenwagen sind logischerweise von dieser Regelung nicht ausgeschlossen. Andere Bestandteile sind optional, aber oft durchaus ratsam.

Haftpflichtversicherung für die Fahrzeugflotte – ein durch das Gesetz geforderter Mindestschutz

Die Haftpflichtversicherung schützt von den finanziellen Folgen der Schäden, die anderen Personen durch Ihre Firmenfahrzeuge entstehen – egal, ob sie von Ihnen selbst oder von Ihren Mitarbeitern gefahren werden. Es werden sowohl Sach- als auch Personenschäden sowie Schäden an Tieren abgedeckt.

Teilkaskoversicherung – Schutz vor Naturereignissen und Diebstahl

Wie im privaten Bereich schützt die Flotten-Teilkaskoversicherung auch vor finanziellen Folgen der Schäden, die weder von Ihnen noch von den anderen Lenkern verursacht wurden. Die typischen Teilkasko-Fälle sind:

  • Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Erdrutsch, Schnee oder herabfallende Felsen
  • Glasbruch an Scheiben
  • Feuer und alle seine Konsequenzen
  • Unfälle mit Wildtieren und Marderbiss
  • Vandalismus und böswillige Beschädigung durch andere Menschen, wie Abbrechen von Spiegeln oder Zerstechen von Reifen

Vollkasko – ein umfassender Schutz für die gesamte Fahrzeugflotte

Die Vollkasko-Police beinhaltet alle Leistungen, die sich in der Teilkaskoversicherung befinden und zusätzlich deckt sie die Schäden ab, die Sie oder Ihre Mitarbeiter an den eigenen Firmenfahrzeugen verursachen. Egal, ob Sie beim Rückwärts-Parkieren Ihres Transporters einen Pfosten touchieren oder eines Auffahrunfalls schuld sind.

Der genaue Leistungsumfang ist von Ihren individuellen Bedürfnissen abhängig. Die Deckung der Kollisionsschäden ist immer drin, bei einem Totalschaden wird der Zeitwert bzw. der Zeitwertzusatz ausgezahlt, je nachdem, wie Sie den Versicherungsvertrag abschliessen. Im Falle eines Teilschadens werden einfach die Reparaturkosten bezahlt.

Zusatzdeckungen für die Flottenversicherung

Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung bietet bereits einen umfassenden Schutz, die geschäftliche Praxis in vielen Branchen zeigt jedoch, dass es in vielen Fällen durchaus sinnvoll ist, weitere Versicherungen abzuschliessen. Dies können z.B. folgende sein:

Parkschadenversicherung

Die Versicherung kommt für Schäden auf, die an Ihrem parkierten Firmenfahrzeug durch unbekannte Täter zugefügt werden. Diese Schäden werden von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt, deswegen ist eine Zusatzdeckung erforderlich

Zusätzlicher Schutz für Glas

In der Teilkasko sind die Schäden an Scheiben enthalten, aber nicht die Rückspiegel, Scheinwerfer oder Glühlampen. Nach dem Abschluss einer Zusatzdeckung geniessen diese Teile auch den entsprechenden Schutz.

Flotten-Assistance

Hierbei handelt es sich um eine Strassen-Assistance für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen – unbeschränkt (und auch oft für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen) in der Schweiz und meistens bis 90 Tage im Ausland. Die Versicherung besorgt auch einen Ersatzwagen, wenn Sie wegen einer Panne nicht weiterfahren können. Dazu erhalten der Fahrer und die Mitfahrenden medizinische Betreuung.

Schutz für persönliche und berufliche Effekten

Nach dem Abschluss dieser Zusatzdeckung bleiben alle von Ihnen und Ihren Mitarbeitenden mitgeführten Sachen unter Schutz – egal, ob Sie sie zum Arbeiten brauchen oder es sich um persönliche Gegenstände handelt. Man kann den Schutz für persönliche oder berufliche Effekten oder gleich für beides wählen.

Grobfahrlässigkeitsverzicht

Wenn Sie oder Ihr Mitarbeitender die rote Ampel überfährt und dabei einen Unfall verursacht, zählt das als Grobfahrlässigkeit und es wird meistens mit der Erhöhung der Versicherungsprämie enden. Es sei denn, Sie haben die Zusatzdeckung gegen die Prämienerhöhung wegen Grobfahrlässigkeit mitgebucht. Dann verzichtet die Versicherungsgesellschaft auf das Rückgriffsrecht.

Zeitwertzusatz

Oben wurde der Zeitwertzusatz bereits genannt – dies betrifft den Totalschaden. Der Zusatz kann z.B. 20% des effektiven Zeitwerts des Fahrzeugs betragen und wird von der Versicherung extra bezahlt.

Wovon ist die Versicherungsprämie abhängig?

Der wichtigste Einflussfaktor für die Höhe der Versicherungsprämie ist natürlich der Leistungsumfang. Je nachdem, ob Sie sich nur die Haftpflichtversicherung oder ein komplettes Rundum-Paket wünschen, können sich die Beitragshöhen deutlich unterscheiden. Die weiteren Kriterien sind z.B. die Anzahl der Fahrzeuge, der Schadenverlauf der Flotte in den letzten Jahren, die Tätigkeit des Unternehmens und die Eigenschaften der Fahrzeuge (Alter, Typ, Hubraum, Leistung, Wert).

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