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Autoversicherung

Auto in der Schweiz versichern

Autoversicherung in der Schweiz – Wozu brauche ich sie?

Die Autoversicherung ist die Versicherungsart, mit der die meisten von uns mindestens schon einmal etwas zu tun gehabt haben.  Die meisten von uns benutzen Autos jeden Tag, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles oder Vorfalles steigt.  Seid Ihr gute LenkerInnen? Das spielt keine Rolle – im Strassenverkehr können wir nicht alles beeinflussen.

Deswegen ist die Autoversicherung in der Schweiz nicht mehr wegzudenken – sie ist teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben, so dass ein nicht versichertes Fahrzeug nicht mehr auf die öffentlichen Strassen darf.

Woraus besteht die Autoversicherung in der Schweiz?

Im Allgemeinen lässt sich der Autoversicherungsschutz in der Schweiz in vier Kategorien unterteilen:

  1. Haftpflichtversicherung
  2. Teilkaskoversicherung
  3. Vollkaskoversicherung
  4. Zusatzversicherungen der Autoversicherung

In der Schweiz ist die Autohaftpflichtversicherung für alle Autos obligatorisch. Die weiteren Kategorien sind zwar keine Pflicht, in vielen Fällen aber empfehlenswert – je höher der Wert des Fahrzeugs, desto mehr lohnt es sich, die entsprechenden Versicherungsverträge abzuschliessen. 

Was wird von den jeweiligen Autoversicherungsarten abgedeckt?

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden, die man seinem Fahrzeug Dritten zufügt – völlig unabhängig davon, ob die Dritten Privatpersonen oder Unternehmen sind und ob es sich um Schäden an Personen, Tieren oder Sachen handelt. Einfacher ausgedrückt: wenn Du einen Unfall baut, zahlt die Haftpflichtversicherung z.B. die Reparatur des Fahrzeuges des Unfallgegners und andere Kosten, die ihm (und nicht nur ihm) durch den Unfall entstanden sind (die Heilbehandlungskosten in einem Spital, die beschädigte Strasseninfrastruktur und alle Schadensersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden). In der Schweiz werden die Schäden bis zu 100 Mio. CHF versichert, der Selbstbehalt kann frei gewählt werden.

Warum ist der Abschluss der Auto-Haftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch? Der Gesetzgeber will es damit verhindern, dass die/der Schuldige an einem Unfall aufgrund der finanziellen Lage keine Möglichkeit hat, diese Kosten selber zu bezahlen – und bei den Autounfällen werden diese Beträge sehr schnell hoch und für die üblichen Versicherten kaum erreichbar.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Schäden, die deinem Auto weder von Dir selbst noch von anderen LenkerInnen zugefügt wurden – also etwa nach einem Zusammenstoss mit Tieren, Marderbiss, Brand, Glasbruch und bei Diebstahl oder Diebstahlversuch.

Was wird versichert? Unten die wichtigsten Versicherungsfälle:

  • Glasbruch (umfasst alle Scheiben im Auto – optional gibt es die Möglichkeit, die Scheinwerfer und die Rückspiegel mitzuversichern); ein klassischer Teilkasko-Fall ist ein Steinschlag in der Windschutzscheibe
  • Schäden, die durch Tiere verursacht werden und deren Folgen (egal, ob Zusammenstoss mit einem Wildschwein oder ein Biss an den Motorleitungen oder an der Funkantenne durch einen Marder)
  • Elementarschäden wie Feuer, Hagel, Flut oder Blitzschlag
  • Verlust bei Diebstahl oder Beschädigungen beim Diebstahlversuch
  • Vandalismus – böswillige Beschädigungen der Reifen, Rückspiegel, Scheibenwischer und Antennen

In der Teilkaskoversicherung sind die meisten schicksalhaften und überraschenden Ereignisse enthalten, jedoch nicht die Kollisionsschäden nach einem Zusammenstoss mit anderen Fahrzeugen oder mit der Infrastruktur. Diese werden von der Vollkasko-Versicherung abgedeckt (siehe weiter unten).

Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig, wird aber zumindest für die neueren oder ungewöhnlichen Fahrzeuge (etwa Oldtimer) empfohlen. Bei solchen Autos ist die Diebstahlgefahr höher, sie werden auch leider häufiger mutwillig von anderen Menschen beschädigt. Die Versicherungssumme und der Selbstbehalt können vom Autobesitzer ausgewählt werden und bestimmen die Höhe der Rate. Da die Rate jedoch in der Regel kein hoher Betrag ist, ist es eine gute Praxis, die Teilkaskoversicherung in jedem Fall zusammen mit der Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Warum? Wenn Du keine Teilkasko hast, kann sogar eine triviale Steinschlagreparatur teuer werden 

 

Vollkaskoversicherung

Im Allgemeinen werden alle Schäden durch Vollkasko versichert, die an deinem Auto entstehen und die von Dir selbst als LenkerInnen verursacht wurden (ausgenommen Schäden, die von der Teilkaskoversicherung gedeckt werden).

Was bedeutet das? Ein typischer Vollkasko-Fall ist es, wenn Du eine Kollision mit anderen Fahrzeugen verursachst – es kann ja recht schnell gehen, wenn Du einen Tick zu spät bremst und in der hinteren Stossstange des sich vor Dir befindenden Fahrzeuges landest. Die Schäden, die Du dem Unfallgegner zugefügt hast, werden von seiner Haftpflichtversicherung geregelt – das wissen wir schon. Aber was passiert mit dem Schaden an deinem eigenen Fahrzeug? Dafür ist die Vollkaskoversicherung da. Sie kommt auch für Schäden auf, wenn Du Dich z. B. beim Parkieren eine Tür gegen eine Mauer verkratzt oder einen Pfosten anfährst. Es handelt sich also um einen umfassenden Schutz vor Verlust oder Beschädigungen Ihres Autos, der weit darüber hinausgeht, was die Teilkaskoversicherung abdeckt. Der wesentliche Unterschied gegenüber der Teilkasko ist, dass die Kollisionen jeglicher Art ebenfalls mitversichert sind.

Ähnlich wie Teilkasko ist die Vollkaskoversicherung freiwillig und vor allem für diejenigen empfehlenswert, deren Fahrzeuge einen höheren Wert haben. Wenn Du sie abschliesst, zahlst Du nur bis zu einem vereinbarten Betrag, der als Selbstbehalt bekannt ist – den Rest, egal um wie viel Geld es sich handelt, zahlt die Versicherung. Hörst Du dabei nicht auf die Stimmen, dass Vollkasko nur für „schlechte LenkerInnen“ ist – im täglichen Strassenverkehr kann ein Unfall sehr schnell passieren und Du musst die Schäden, die dadurch an deinem Fahrzeug entstehen, nicht selber bezahlen, auch wenn Du den Vorfall zu vertreten hast.

Zusatzversicherungen der Autoversicherung

Mit Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung bist Du gegen die meisten unangenehmen Situationen bereits geschützt – oft ist es jedoch empfehlenswert, den Versicherungsschutz durch einige Zusatzleistungen zu erweitern. Eine sinnvolle Option zur Erweiterung der Vollkasko ist die Parkschadenversicherung.

Die Parkschadenversicherung deckt die Schäden ab, die an deinem parkierten Fahrzeug durch ein unbekanntes Fahrzeug oder eine unbekannte Person entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Lackschaden, ein Blechschaden oder noch ein anderer Schaden ist. Beim Kauf eines Neuwagens ist es riskant, diese Versicherung nicht abzuschliessen. Denn wenn Du in einem Parkhaus in der Innenstadt feststellst, dass jemand die ganze Seite deines Nagelneuen Autos mit tiefen Kratzern „verschönert“ hat, hast Du in der Regel eher geringe Chancen, den Täter zu finden, der für den Schaden aufkommt – wobei wir natürlich nicht davon abraten möchten, ihn zu suchen und die Polizei zu verständigen. Wenn Du keine Parkschadenversicherung und noch etwas Pech hast, kann das Lackieren sogar mehrere Tausend Franken kosten. Natürlich kann man mit einem Lackschaden weiterfahren und mit der Reparatur etwas warten – Du sollst aber an deinem neuen Auto Spass haben und dieser Spass kann durch den Anblick der Kratzer verdorben werden.

Die Insassen-Unfallversicherung sichert die finanzielle Unterstützung, wenn die LenkerInnen und/oder die Insassen verletzt oder getötet werden – völlig unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Ergänzend zu anderen Versicherungsleistungen wird das Todesfall- oder Invaliditätskapital zur Verfügung gestellt, die Heilungskosten werden bezahlt, inkl. einer Privatabteilung im Spital. Der Schutz umfasst nicht nur dein eigenes Auto, sondern jedes in der Schweiz eingelöste Fahrzeug, das Du fährst.

Befürchtest Du, durch einen selbstverschuldeten Unfall, deinen Rabatt zu verlieren, den Du nach mehreren Jahren schadenfreien Fahrens erhalten hast? Wenn Du einen Bonusschutz hast, steigt die Prämienhöhe nicht, auch wenn Du einen Unfall verursacht hast.

Dein Auto muss nach dem Unfall zur Garage, Du möchtest aber weiterhin mobil bleiben. Wenn Du einen Ersatzwagen-Service gebucht hast, werden deine Reise- und Transportkosten in der Zeit bezahlt, in der dein eigenes Auto ausfällt – z.B. indem wir für Dich einen Mietwagen buchen.

Mietwagen ist auch ein Schlüsselwort, wenn Du nach einer Panne in der Not bist. Die Pannenhilfe organisiert nicht nur das Abschleppen Ihres Autos, sondern auch den Mietwagen, die Rückführung deines Autos sowie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die infolge der Panne entstehen.

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    Häufig gestellte Fragen

    Wann kann ich die Autoversicherung wechseln?

    Der Wechsel der Autoversicherung kann in folgenden Fällen vorgenommen werden:

    • Vertragsablauf unter Einhaltung der Kündigungsfrist
    • Kauf eines neuen Autos
    • Besitzerwechsel
    • Erhöhung der Prämie durch den Versichere
    • Nach einem Schadensfall

     

    Welche Autoversicherung ist in der Schweiz obligatorisch?

    Eine Autoversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und besteht aus einer Haftpflichtversicherung, oft auch als Teilkaskoversicherung bezeichnet. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die die versicherte Person Dritten durch einen Verkehrsunfall oder eine Kollision zufügt. Für jedes in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeug (privat oder geschäftlich) ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.

    Welche Autoversicherungen gibt es in der Schweiz?

    Autoversicherungen in der Schweiz können in vier Kategorien unterteilt werden:
    • Haftpflichtversicherung (obligatorisch für alle Fahrzeuge in der Schweiz).
    • Teilkasko (optionale Versicherung, die einen höheren Schutz bietet als die Haftpflichtversicherung, jedoch keine Unfälle abdeckt, die auf das Verschulden des versicherten Fahrers zurückzuführen sind).
    • Vollkasko (Wahlversicherung, die umfassendste Versicherung mit vollem Schutz).
    • Zusatzversicherungen – hier können die Möglichkeiten variieren und individuell auf die Bedürfnisse des Fahrers zugeschnitten sein.

    Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie?

    Die Autoversicherungsprämien in der Schweiz können variieren und sind recht individuell. Zu den Faktoren, die die Höhe der Prämie beeinflussen können, zählen: Alter des Fahrers, Fahrerfahrung, Fahrzeugtyp, Wohnort, Versicherungsart und Versicherungsverlauf.

    Kann ich mein Auto nur dann über eine Haftpflichtversicherung versichern, wenn ich das Fahrzeug nur gelegentlich nutze?

    Ja, Sie können ein Auto in der Schweiz nur mit einer Haftpflichtversicherung versichern. Diese Versicherung ist obligatorisch, andere Versicherungen hingegen nicht und können individuell nach Ihrem Bedarf ausgewählt werden.

    Ist meine Versicherung auch in anderen Ländern gültig?

    Ja, eine Autoversicherung aus der Schweiz ist grundsätzlich auch im Ausland gültig, der Deckungsumfang kann allerdings je nach Versicherer und Policentyp variieren.

    Welche Unterlagen werden für den Abschluss eines Versicherungsvertrages benötigt?

    Zu den notwendigen Dokumenten für den Abschluss einer Autoversicherung in der Schweiz gehören selbstverständlich ein Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis), der Fahrzeugschein, die Steueridentifikationsnummer und der Versicherungsverlauf (sofern vorhanden). Wir empfehlen Ihnen, eine detaillierte Dokumentationsliste mit Ihrem Versicherungsträger abzusprechen. Bei NYKS können Sie schnell ein Angebot erhalten, indem Sie unser Kontaktformular auf dieser Seite ausfüllen.

    Kann ich den Versicherungsvertrag kündigen?

    Sie können Ihre Autoversicherung in der Schweiz kündigen, müssen dabei aber gewisse Regeln und Fristen beachten. Die Kündigung kann je nach Versicherungsart, Vertragsbedingungen und Umständen unterschiedlich sein. Möchten Sie Ihren Versicherer wechseln, sollten Sie zudem bedenken, dass eine Kündigung unter Umständen nicht sofort möglich ist und von Fristen abhängig ist.

    Welche Zusatzoptionen gibt es bei der Autoversicherung in der Schweiz?

    Schweizer Versicherungen bieten zahlreiche Zusatzoptionen, um den Schutz von Fahrzeug und Fahrer zu erhöhen. Zu nennen sind hier beispielsweise: Assistance-Versicherung (Pannenhilfe), Versicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug (Vollkasko und Teilkasko), Schutz gegen Fahrzeugwertverlust und viele andere mehr. Die Auswahl passender Zusatzoptionen sollte individuell erfolgen, daher lohnt es sich, mehrere Angebote in Betracht zu ziehen. Bei der Wahl der passenden Autoversicherung empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu unserem Unternehmen aufzunehmen – wir helfen Ihnen bei der Auswahl des Pakets, das Ihren Anforderungen und Bedürfnissen am besten entspricht.

    Deckt die Versicherung Schäden ab, die der Fahrer am eigenen Fahrzeug verursacht?

    Ja, aber es hängt von der Art der Versicherung ab. Bei der Haftpflichtversicherung und der Teilkasko sind vom Fahrer verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug nicht mitversichert. Nur eine Vollkaskoversicherung deckt Eigenschäden ab.

    Womit können wir Ihnen sonst noch helfen?
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