
Die Autoversicherung ist die Versicherungsart, mit der die meisten von uns mindestens schon einmal etwas zu tun gehabt haben. Die meisten von uns benutzen Autos jeden Tag, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles oder Vorfalles steigt. Seid Ihr gute LenkerInnen? Das spielt keine Rolle – im Strassenverkehr können wir nicht alles beeinflussen.
Deswegen ist die Autoversicherung in der Schweiz nicht mehr wegzudenken – sie ist teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben, so dass ein nicht versichertes Fahrzeug nicht mehr auf die öffentlichen Strassen darf.
In der Schweiz ist die Autohaftpflichtversicherung für alle Autos obligatorisch. Die weiteren Kategorien sind zwar keine Pflicht, in vielen Fällen aber empfehlenswert – je höher der Wert des Fahrzeugs, desto mehr lohnt es sich, die entsprechenden Versicherungsverträge abzuschliessen.
Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden, die man seinem Fahrzeug Dritten zufügt – völlig unabhängig davon, ob die Dritten Privatpersonen oder Unternehmen sind und ob es sich um Schäden an Personen, Tieren oder Sachen handelt. Einfacher ausgedrückt: wenn Du einen Unfall baut, zahlt die Haftpflichtversicherung z.B. die Reparatur des Fahrzeuges des Unfallgegners und andere Kosten, die ihm (und nicht nur ihm) durch den Unfall entstanden sind (die Heilbehandlungskosten in einem Spital, die beschädigte Strasseninfrastruktur und alle Schadensersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden). In der Schweiz werden die Schäden bis zu 100 Mio. CHF versichert, der Selbstbehalt kann frei gewählt werden.
Warum ist der Abschluss der Auto-Haftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch? Der Gesetzgeber will es damit verhindern, dass die/der Schuldige an einem Unfall aufgrund der finanziellen Lage keine Möglichkeit hat, diese Kosten selber zu bezahlen – und bei den Autounfällen werden diese Beträge sehr schnell hoch und für die üblichen Versicherten kaum erreichbar.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Schäden, die deinem Auto weder von Dir selbst noch von anderen LenkerInnen zugefügt wurden – also etwa nach einem Zusammenstoss mit Tieren, Marderbiss, Brand, Glasbruch und bei Diebstahl oder Diebstahlversuch.
Was wird versichert? Unten die wichtigsten Versicherungsfälle:
In der Teilkaskoversicherung sind die meisten schicksalhaften und überraschenden Ereignisse enthalten, jedoch nicht die Kollisionsschäden nach einem Zusammenstoss mit anderen Fahrzeugen oder mit der Infrastruktur. Diese werden von der Vollkasko-Versicherung abgedeckt (siehe weiter unten).
Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig, wird aber zumindest für die neueren oder ungewöhnlichen Fahrzeuge (etwa Oldtimer) empfohlen. Bei solchen Autos ist die Diebstahlgefahr höher, sie werden auch leider häufiger mutwillig von anderen Menschen beschädigt. Die Versicherungssumme und der Selbstbehalt können vom Autobesitzer ausgewählt werden und bestimmen die Höhe der Rate. Da die Rate jedoch in der Regel kein hoher Betrag ist, ist es eine gute Praxis, die Teilkaskoversicherung in jedem Fall zusammen mit der Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Warum? Wenn Du keine Teilkasko hast, kann sogar eine triviale Steinschlagreparatur teuer werden
Im Allgemeinen werden alle Schäden durch Vollkasko versichert, die an deinem Auto entstehen und die von Dir selbst als LenkerInnen verursacht wurden (ausgenommen Schäden, die von der Teilkaskoversicherung gedeckt werden).
Was bedeutet das? Ein typischer Vollkasko-Fall ist es, wenn Du eine Kollision mit anderen Fahrzeugen verursachst – es kann ja recht schnell gehen, wenn Du einen Tick zu spät bremst und in der hinteren Stossstange des sich vor Dir befindenden Fahrzeuges landest. Die Schäden, die Du dem Unfallgegner zugefügt hast, werden von seiner Haftpflichtversicherung geregelt – das wissen wir schon. Aber was passiert mit dem Schaden an deinem eigenen Fahrzeug? Dafür ist die Vollkaskoversicherung da. Sie kommt auch für Schäden auf, wenn Du Dich z. B. beim Parkieren eine Tür gegen eine Mauer verkratzt oder einen Pfosten anfährst. Es handelt sich also um einen umfassenden Schutz vor Verlust oder Beschädigungen Ihres Autos, der weit darüber hinausgeht, was die Teilkaskoversicherung abdeckt. Der wesentliche Unterschied gegenüber der Teilkasko ist, dass die Kollisionen jeglicher Art ebenfalls mitversichert sind.
Ähnlich wie Teilkasko ist die Vollkaskoversicherung freiwillig und vor allem für diejenigen empfehlenswert, deren Fahrzeuge einen höheren Wert haben. Wenn Du sie abschliesst, zahlst Du nur bis zu einem vereinbarten Betrag, der als Selbstbehalt bekannt ist – den Rest, egal um wie viel Geld es sich handelt, zahlt die Versicherung. Hörst Du dabei nicht auf die Stimmen, dass Vollkasko nur für „schlechte LenkerInnen“ ist – im täglichen Strassenverkehr kann ein Unfall sehr schnell passieren und Du musst die Schäden, die dadurch an deinem Fahrzeug entstehen, nicht selber bezahlen, auch wenn Du den Vorfall zu vertreten hast.
Mit Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung bist Du gegen die meisten unangenehmen Situationen bereits geschützt – oft ist es jedoch empfehlenswert, den Versicherungsschutz durch einige Zusatzleistungen zu erweitern. Eine sinnvolle Option zur Erweiterung der Vollkasko ist die Parkschadenversicherung.
Die Parkschadenversicherung deckt die Schäden ab, die an deinem parkierten Fahrzeug durch ein unbekanntes Fahrzeug oder eine unbekannte Person entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Lackschaden, ein Blechschaden oder noch ein anderer Schaden ist. Beim Kauf eines Neuwagens ist es riskant, diese Versicherung nicht abzuschliessen. Denn wenn Du in einem Parkhaus in der Innenstadt feststellst, dass jemand die ganze Seite deines Nagelneuen Autos mit tiefen Kratzern „verschönert“ hat, hast Du in der Regel eher geringe Chancen, den Täter zu finden, der für den Schaden aufkommt – wobei wir natürlich nicht davon abraten möchten, ihn zu suchen und die Polizei zu verständigen. Wenn Du keine Parkschadenversicherung und noch etwas Pech hast, kann das Lackieren sogar mehrere Tausend Franken kosten. Natürlich kann man mit einem Lackschaden weiterfahren und mit der Reparatur etwas warten – Du sollst aber an deinem neuen Auto Spass haben und dieser Spass kann durch den Anblick der Kratzer verdorben werden.
Die Insassen-Unfallversicherung sichert die finanzielle Unterstützung, wenn die LenkerInnen und/oder die Insassen verletzt oder getötet werden – völlig unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Ergänzend zu anderen Versicherungsleistungen wird das Todesfall- oder Invaliditätskapital zur Verfügung gestellt, die Heilungskosten werden bezahlt, inkl. einer Privatabteilung im Spital. Der Schutz umfasst nicht nur dein eigenes Auto, sondern jedes in der Schweiz eingelöste Fahrzeug, das Du fährst.
Befürchtest Du, durch einen selbstverschuldeten Unfall, deinen Rabatt zu verlieren, den Du nach mehreren Jahren schadenfreien Fahrens erhalten hast? Wenn Du einen Bonusschutz hast, steigt die Prämienhöhe nicht, auch wenn Du einen Unfall verursacht hast.
Dein Auto muss nach dem Unfall zur Garage, Du möchtest aber weiterhin mobil bleiben. Wenn Du einen Ersatzwagen-Service gebucht hast, werden deine Reise- und Transportkosten in der Zeit bezahlt, in der dein eigenes Auto ausfällt – z.B. indem wir für Dich einen Mietwagen buchen.
Mietwagen ist auch ein Schlüsselwort, wenn Du nach einer Panne in der Not bist. Die Pannenhilfe organisiert nicht nur das Abschleppen Ihres Autos, sondern auch den Mietwagen, die Rückführung deines Autos sowie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die infolge der Panne entstehen.
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